Statik & Baugenehmigung.
Carport, Überdachung, Garage oder Halle: Was Sie zu Standsicherheit, Lasten und Genehmigung wissen sollten – und wobei wir Sie unterstützen.
Warum eine Statik?
Jede tragende Konstruktion muss die Lasten an ihrem Standort sicher in den Boden ableiten. Die statische Berechnung legt fest, wie Stützen, Träger, Verbindungen und Fundamente ausgelegt werden.
Berücksichtigt werden vor allem:
- Eigengewicht: Stahl, Dacheindeckung, Verkleidungen und Anbauteile.
- Schnee: Abhängig von Schneelastzone und Höhe des Standorts – bei Flachdächern besonders wichtig.
- Wind: Druck und Sog auf Dach und Wände – in Küstennähe und auf freier Fläche höher.
- Nutzung: Zusätzliche Lasten, z. B. Begehung, Anbauten, Tore oder Kranbahnen.
Grundlage sind die Eurocodes (DIN EN 1990 / 1991 / 1993) mit den nationalen Anhängen. Weil Schnee- und Windlasten je nach Ort deutlich variieren, gibt es keine Konstruktion „für überall“ – Ihr Standort gehört deshalb von Anfang an in die Anfrage.
Was Sie von uns bekommen.
Den genauen Umfang für Ihr Projekt halten wir im Angebot fest.
- 01
Statische Berechnung auf Wunsch
Die Bemessung von Stützen, Trägern und Verbindungen für Ihre Konstruktion und Ihren Standort erstellt ein Tragwerksplaner – wir stellen die Angaben zur Konstruktion bereit und stimmen die Ausführung mit ihm ab.
- 02
Zeichnungen zur Konstruktion
Auf Wunsch erhalten Sie Zeichnungen zur Konstruktion – etwa als Unterlage für Ihren Bauantrag.
- 03
Angaben für Fundamente
Lasten und Anschlusspunkte der Konstruktion als Grundlage für die Planung der Fundamente.
- 04
Fertigung nach Ihren Plänen
Liegen bereits Statik und freigegebene Pläne vor, fertigen und montieren wir danach.
Baugenehmigung: Was gilt?
Baurecht ist Landesrecht. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder verfahrensfrei ist, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes – ergänzt durch Bebauungspläne und örtliche Satzungen.
Typische Kriterien sind:
- Grundfläche, Höhe und Art der Nutzung
- Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. Grenzbebauung
- Vorgaben aus dem Bebauungsplan (Baugrenzen, Dachform, Gestaltung)
- Lage im Außenbereich, Denkmalschutz oder Schutzgebiete
Unser Tipp: Fragen Sie vor der Bestellung beim zuständigen Bauamt nach. Mit Maßen, Lageplan und einer Skizze lässt sich das meist schnell klären.
Bauordnungen in unseren Schwerpunktregionen:
- Berlin – Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- Brandenburg – Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Sachsen – Sächsische Bauordnung (SächsBO)
- Sachsen-Anhalt – Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Mecklenburg-Vorpommern – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Diese Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Planungsberatung.
Welches Fundament?
Art und Größe hängen von Konstruktion, Lasten und Baugrund ab. Fundamente und Erdarbeiten werden im Angebot gesondert vereinbart.
- FundamentPunktfundamentEinzelne Fundamente unter jeder Stütze – üblich bei Carports und Überdachungen.
- FundamentStreifenfundamentDurchgehendes Fundament, z. B. für Garagen, Wände oder Zaunanlagen.
- FundamentBodenplatteTragende Platte über die gesamte Fläche – für Hallen und Garagen mit befahrbarem Boden.
Von der Idee zur genehmigungsfähigen Konstruktion.
- 01
Standort & Maße
Sie nennen uns Ort, Maße und Nutzung – mit Fotos oder Skizze.
- 02
Lastannahmen
Schnee- und Windlasten für Ihren Standort werden ermittelt.
- 03
Bemessung & Zeichnung
Konstruktion, Profile und Verbindungen werden festgelegt und gezeichnet.
- 04
Unterlagen & Fertigung
Sie erhalten die Unterlagen für den Bauantrag; nach Freigabe beginnt die Fertigung.
Häufige Fragen zu Statik und Genehmigung.
Brauche ich für einen Carport eine Baugenehmigung?
Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Viele kleinere Carports und Überdachungen sind verfahrensfrei – entscheidend sind unter anderem Größe, Höhe, Abstand zur Grundstücksgrenze und der örtliche Bebauungsplan. Verbindlich Auskunft gibt das zuständige Bauamt.
Ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben ohne Statik erlaubt?
Nein. Auch wenn keine Genehmigung nötig ist, muss die Konstruktion standsicher sein und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten – das schließt Schnee- und Windlasten am Standort ein.
Was bedeuten Schneelastzone und Windzone?
Deutschland ist nach Eurocode 1 (DIN EN 1991) in Zonen für Schnee- und Windlasten eingeteilt. Hinzu kommt die Höhe des Standorts über dem Meeresspiegel. Daraus ergibt sich, welche Lasten die Konstruktion tragen muss – und wie Stützen, Träger und Dach bemessen werden.
Wer stellt den Bauantrag?
Den Bauantrag stellt die Bauherrin oder der Bauherr – in der Regel mit einer bauvorlageberechtigten Person (z. B. Architekt oder Ingenieur). Wir stellen Ihnen die Unterlagen zur Konstruktion zur Verfügung.
Kann ich eine vorhandene Statik oder Planung mitbringen?
Ja. Liegen bereits freigegebene Pläne und eine Statik vor, fertigen und montieren wir nach diesen Vorgaben.
Sind Fundamente im Angebot enthalten?
Nicht automatisch. Fundamente und Erdarbeiten werden im Angebot gesondert vereinbart – die erforderlichen Angaben zu Lasten und Abmessungen erhalten Sie von uns.
Planen Sie mit Sicherheit.
Senden Sie uns Standort, Maße und Ihre Vorstellungen – wir melden uns mit Rückfragen oder einem Angebot.